Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Pro Tennis College  (im Weiteren als Tennisschule bezeichnet) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme eines Auftrages frei. Die Tennisschule ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Abänderungen der ABG für Kunden sind nur in Einzelfällen und nach Rücksprache möglich.

 

2. Training

Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Turniere und Kurzprograme (Ladies Morning, ...). Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 5 Spielern durchgeführt, bei den Kurzprogrammen nehmen bis zu 16 Spielern teil. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Dabei versucht die Tennisschule auf die Wünsche der Kunden (Wunschtag, Uhrzeit, ….) nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die Tennisschule bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.

Die Tennisschule stellt ihnen gerne Testschläger 5 Wochen lang bei den Kursen oder am Tag der 5 . Tennisstunde zur Verfügung, diese sind dafür gratis. Leihschläger für einen längeren Zeitraum oder für die Stunden ohne Trainer werden mit einer Leihgebühr von 5,- €/Std. verrechnet.

 

3. Dauer der Trainingseinheit

Die Dauer der Trainingseinheit beträgt je nach Programm 55 Minuten (Einzel, Tandem oder Gruppe), 85 min (Kurse mit 1,1/2 Einheiten ) sofern nicht anders angegeben. 

 

4. Stornierung/Ausfall von Trainingseinheiten

Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss dies der Kunde unverzüglich, spätestens aber 48 Stunden vor dem Training schriftlich (auch SMS ist gültig) mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, während der Anspruch auf Trainingsentgelt für die Tennisschule erhalten bleibt. Das gilt nur für Tennisstunden, die nicht als Kurs zu betrachten sind:

  • 1.1) Bei Einzeltraining: Absage bis 48 Stunden vor dem Trainingstermin möglich. Bei Storno unter 48 Stunden wird die komplette Stunde (inklusive Trainerhonorar) verrechnet.
  • 1.2) Bei Gruppentraining (Kids &Juniors): Versäumte Trainingstermine können bei Möglichkeit in anderen Gruppen nachgeholt werden, ein Anrecht darauf besteht jedoch nicht.
  • 1.3) Bei 10er Block können die Stunden innerhalb eines Jahres verbracht werden. Der Betrag wird  nicht zurückerstattet. Für 10er Block, die für Sommersaisons gekauft werden und im Winter gespielt werden, muss noch einen Aufpreis bezahlt werden oder sie werden nur im Sommersaison gespielt.

Für alle Kurse wie Sommerkurs, Herbstkurs, Winterkurs - die als Dauerstunden zu betrachten sind und fix vereinbart werden und durch die mündliche oder/und schriftliche Anmeldung bestätigt werden, gilt folgendes:

  • 2.1.) Die Gruppentraining  können nur  von allen Teilnehmerinnen einer Gruppe mit 48 Stunden vorher  3 Mal innerhalb eines Winterkurses und 2 Mal innerhalb eines Sommerkurses abgesagt werden, sobald alle TeilnehmerInnen das zustimmen und diese Stunden werden nachgeholt, wenn die TeilnehmerInnen keine VertreterInnen für die Stunden finden/vereinbaren.
  • 2.2) Die Stunde/n von der Semesterferien ist in den 3 möglichen Terminabsagen von einem Winterkurs beinhaltet. (Pkt. 2.1))
  • 2.3) Für die Einzel-Dauerstunden gelten beide Punkten .2.1) und 2. 2). Ausnahme ist die Möglichkeit, dass die Einzelstunde eines Sommerkurses 3 Mal abgesagt werden kann.

Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers (etwa Krankheit) oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt, falls das Pro Tennis College keine Möglichkeit hat den Trainer vertreten zu lassen.

Muss das Training wegen widriger Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 30 Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert.

 

5. Kurse als Dauerstunden

Sommerkurs 2023             - von 22.04.23 bis 01.07.23   = 10 Wochen

Herbstkurs 2023               - von 04.09.23 bis 22.09.23   =   3 Wochen

Winterkurs 2023 / 2024    - von 23.09.23 bis 19.04.24    =  27 Wochen (Wintersaison 30 Wochen)

Das Training ist im Sommer Wetter unabhängig! Wenn es regnet, finden die Tennisstunden in der  Happyland Tennishalle statt.
Aufpreis €5 pro Stunde bis 16 Uhr und € 6 ab 16 Uhr & Feiertagen und WE

    * Tennisstunden in der Sommerferien können extra gebucht werden

    * In den Weihnachtsferien ( 2 Wochen ) und Osterferien ( 1 Woche ) findet das Training nicht statt

    * An allen Feiertagen, die im Kurs beinhaltet sind, findet Training statt

 

6. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit .Wir können außerhalb der Trainingszeiten keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich (Tennisplatz/Tennishalle) verlässt.

 

7. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

8. Gesundheit/Eigenverantwortung

 Der Vertragspartner versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sofern während des Trainings gesundheitliche oder konditionelle Probleme auftreten, verpflichtet er sich diese sofort dem Trainer mitzuteilen.

 

9. Anmeldung/Abmeldung/Stornierung

Jederzeit  besteht  die  Eintrittsmöglichkeit  ins  Pro Tennis College.  Anmeldungen müssen  schriftlich   über unser Anmeldeformular mindestens 1 Mal erfolgen. Mit  Anmeldeabschluss  werden  die  Rücktrittsregeln  gültig.

Sie können gerne vorher eine unverbindliche Anfrage schicken. Sobald die Anmeldung per Online-Formular, im College, MariuShop und/oder Büro getätigt wird, wird es als fix angenommen für die jeweilige Saison wegen der Voraussetzungen und für die nächste Saison muss eine schriftliche Abmeldung rechtzeitig geschickt werden.

Achtung Abmeldung: 1.) Für die laufende Saison nicht mehr möglich, sobald die Daten/Formular online oder/und im College/Shop/ Büro mündlich ausgemacht und/oder ausgefüllt - SIEHE Punkt Nummer 4; 2.) Für nächste Saison muss nachweislich schriftlich mit 1, 1/2 Monat vor Beginn nächster Saison erfolgen. Anders wird angenommen, Sie möchten auch in nächster Saison weiter trainieren.

Erfolg die Abmeldung nicht in diesem Frist, werden 20% von dem Kursbetrag bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn sofort verrechnet. 

Erfolg die Abmeldung in den 2 Wochen bis zum Kursbeginn, werden 50% von dem Kursbetrag sofort verrechnet.

Erfolg die Abmeldung ab/nach dem Kursbeginn, werden 100% Kursbetrag sofort verrechnet.

Um die Kommunikation einwandfrei zu sein, bitte wir Sie Ihre Kontaktdaten immer zu aktualisieren. Diesbezüglich müssen Sie die neue Datenschutzerklärung (DSGVO), die mit 25.05.2018 Anwendung finden, bei der Anmeldung bestätigen. 

Kursabmeldungen und –Unterbrüche  während  einer  Saison  können  nicht  anerkannt 

werden

10. Preise/Zahlungen

Sämtliche Preise der Tennisschule sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit abänderbar. Die Preisliste gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken am Beginn des Blockes und beim Semestertraining spätestens 14 Tage nach Erhalt des Zahlscheines fällig. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das von der Tennisschule angegebene Konto oder Bar geleistet werden. (Die Barzahlungen sind nur an Hrn. Marius Balea -Viman zu leisten und/oder Nur mit schriftlicher Zustimmung/Mitteilung von Hrn. Marius Balea-Viman - an Sie adressiert - auch an den Trainer)

Kurskosten bzw. vereinbarte Teilbeträge sind bis zum vereinbarten Termin zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. des gesamten Betrages, sowie anfallende Mahnspesen in Rechnung gestellt.

 

11. Umsatzsteuer

Bei allen unseren Preisen ist die Umsatzsteuer von 20% inkludiert 

 

12. Haftung

Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, die Trainingsstätte sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der Tennisschule leihweise zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial. Der Kunde haftet auch für jegliche Schäden gegenüber der Tennisschule oder deren Kunden, die von ihm oder von ihm mitgenommenen dritten Personen verursacht werden.

 

13. Mängelrügen

Beanstandung wegen mangelhafter Leistung der Tennisschule oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die Tennisschule zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich.

 

14. Datenschutzerklärung (DSGVO) 

Ihre persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Die Tennisschule behält sich das Recht vor, etwaiges Bild- und Videomaterial für Zwecke der Tennisschule zu verwenden. Detaillierte Informationen HIER.

Diesbezüglich müssen Sie die neue Datenschutzerklärung (DSGVO), die mit 25.05.2018 Anwendung finden, bei der Anmeldung bestätigen.

 

15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Wien-Umgebung sowie das österreichische Recht vereinbart

 

16. Schlussbestimmung

Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.